2:203
Und gedenkt Allah in Tagen. abgezählten Dann wer sich beeilt in zwei Tagen, dann keine Sünde auf ihm und wer länger bleibt, dann keine Sünde auf ihm, für den, der gottesfürchtig ist. Und habt gottesfurcht (vor) Allah und wisst, dass ihr zu ihn versammelt werdet.
2:223
Eure Frauen (sind) ein Saatfeld für euch, so kommt zu eurem Saatfeld, wann ihr wollt und schickt voraus für euch selbst. Und habt gottesfurcht vor Allah und wisst, dass ihr ihn Treffende seid. Und verkünde frohe Botschaft den Gläubigen.
2:231
Und wenn ihr euch scheidet (von) den Frauen, dann sie erreichen ihre Frist, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder lasst sie frei und rechtlicher Weise und nicht behaltet sie zur Verletzung um zu übertreten. Und wer macht dies, dann sicherlich hat er Unrecht zugefügt sich selbst. Und nicht nehmt (die) Zeichen Allahs als Spott. Und gedenkt (die) Gunst Allahs auf euch und was er herabsandte auf euch von dem Buch und der Weisheit. euch zu ermahnen damit. Und habt gottesfurcht Allah und wisst, dass Allah über alle Sachen (ist) Allwissend.
2:233
Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei Jahre, komplette für den, wer möchte, dass er vervollständigt das Stillen. Und auf den Vater für ihn ist ihre Versorgung und (Besorgung der) Kleidung in rechtlicher Weise. Nicht auferlegt wird einer Seele, außer ihre Kapazität. Nicht zu schaden kommen sollen die Mutter, wegen ihres Kindes und nicht der Vater für ihn wegen seinem Kind. Und auf den Erben (das) Gleiche (wie) dies. Dann falls beide möchten Entwöhnung in Einvernehmen von ihnen beiden und Beratung dann nicht (ist Sünde) auf ihnen beiden. Und falls ihr wollt, dass ihr stillen lässt euer Kind, dann nicht (ist) Sünde auf euch, falls ihr aushändigt, was ihr gebt in rechtlicher Weise. Und habt gottesfurcht (vor) Allah und wißt, dass Allah über das, was ihr macht Allsehend (ist).
2:282
O diejenigen, die glauben, wenn ihr abschließt eine Schuld zu einer Frist, festgesetzte dann schreibt es auf und lasst schreiben zwischen euch einen Schreiber in Gerechtigkeit und nicht (soll) sich weigern der Schreiber, dass er schreibt wie ihm beigebracht hat Allah. So lasst ihn schreiben und diktieren soll derjenige, der auf ihm ist das Recht und gottesfurcht haben soll er (vor) Allah, seinen Herren, und nicht weglassen davon etwas. Dann falls ist derjenige, der auf ihn das Recht (ist) töricht oder schwach oder nicht schafft er, dass er diktiert selbst, dann lasst diktieren seinen Sachwalter in Gerechtigkeit. Und nimmt zum Zeugnis zwei Zeugen von euren Männern. Dann falls nicht sie beiden sind Männer, dann einen Mann und zwei Frauen, von denen ihr zufrieden seid als die Zeugen, falls sich irrt eine von den beiden, dann erinnert die eine der beiden die andere. Und nicht (sollen) sich weigern die Zeugen, falls das (sie) gerufen werden. Und nicht abgeneigt sein, dass ihr es schreibt - klein oder groß - zu ihrer Frist. Dies ist weniger ungerecht bei Allah und aufrichtiger für die Zeugenschaft und geeigneter, dass nicht ihr zweifelt, außer, dass es ist ein Handel, sofortiger (den) ihr tätigt zwischen euch, dann nicht auf euch eine Sünde, dass nicht ihr es aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr Käufe abschließt. Und nicht (soll) Schaden zugefügt werden einem Schreiber und nicht einem Zeugen. Und falls ihr es tut, dann wahrlich (ist) es ein Frevel von euch. Und habt gottesfurcht (vor) Allah. Und euch lehrt Allah. Und Allah zu allen Sachen (ist) Allwissend.
3:130
O diejenigen, die glauben! Nicht verschlingt den Zins verdoppelt, vervielfacht und habt gottesfurcht (vor) Allah, auf daß ihr erfolgreich seid.
5:2
O diejenigen, die glauben! Nicht entweiht (die) Kultzeichen Allahs und nicht den Monat geschützten und nicht die Opfertiere und nicht die Halsgehänge und nicht die Aufsuchenden des Hauses geschützten, (indem) sie trachten (nach) Huld von ihren Herren und Wohlgefallen. Und wenn ihr den Weihezustand ablegt dann jagt. Und nicht soll euch sicherlich bringen (der) Haß (für) ein Volk, dass ihr abhält von al-Masjid al-Haram, so dass ihr übertretet. Und helft einander in Güte und Gottesfurcht und nicht helft einander in der Sünde und feindseligem Vorgehen. Und habt Gottesfurcht (vor) Allah. Wahrlich, Allah (ist) streng im Strafen.
5:4
Sie fragen dich, was erlaubt wurde wurde. Sag: "Erlaubt wurde für euch die guten Dinge und was ihr beigebracht habt von euren beutegreifenden Tieren durch Abrichtung, ihr lehrt ihnen, von was euch gelehrt hat Allah. So eßt von was sie fassen für euch und gedenkt (den) Namen Allahs darüber und habt gottesfurcht (vor) Allah. Wahrlich, Allah (ist) schnell im Abrechnen.
5:7
Und gedenkt (die) Gunst Allahs auf euch und sein Abkommen, welches er mit euch getroffen hat damit, als ihr sagtet: "Wir hören und wir gehorchen" und habt gottesfurcht (vor) Allah. Wahrlich, Allah (ist) Allwissend über was (ist) (in) den Brüsten.
5:8
O diejenigen, die glauben! Seid Stehende für Allah (als) Zeugen der Vermeidung von Ungerechtigkeit und nicht soll euch dazu bringen (der) Haß eines Volkes, auf dass nicht ihr gerecht handelt. Seid gerecht, das (ist) näher an der Gottesfurcht. Und habt gottesfurcht (vor) Allah. Wahrlich Allah (ist) Kundig über was ihr macht.
5:11
O diejenigen, die glauben! Gedenkt (die) Gunst Allahs über euch, als vorhatten Leute, dass sie ausstrecken zu euch ihre Hände, dann zurückhielt ihre Hände von euch. Und habt gottesfurcht (vor) Allah und auf Allah sollen dann vertrauen die Gläubigen.
5:57
O diejenigen, die glauben! Nicht nehmt diejenigen, die sich genommen haben eure Religion zum Spott und zum Spiel von denjenigen, denen gegeben wurde das Buch von bevor euch und die Ungläubigen (zu) Schutzherren. Und habt gottesfurcht (vor) Allah, falls ihr seid Gläubige.
5:88
Und eßt von was euch versorgt hat Allah, (als) Erlaubte, Gute. Und habt gottesfurcht (vor) Allah, derjenige, der ihr (seid) an ihn Glaubende.
5:96
Erlaubt sind für euch (die) Jagdtiere des Meeres und ihr Eßbares, (als) Nießbrauch für euch und für die Reisenden und verboten wurde für euch (die) Jagd des Landes, so lange wie ihr (seid im) Weihezustand. Und habt gottesfurcht (vor) Allah demjenigen, der zu ihm ihr versammelt werdet.
5:108
Dies (ist) eher geeignet, dass sie ablegen das Zeugnis in ihrer berechtigten Form oder sie befürchten, dass zurückgewiesen werden die Eide nach ihren (anderen) Eiden. Und habt gottesfurcht (vor) Allah und hört. Und Allah nicht leitet recht das Volk. frevlerische
6:155
Und dies (ist) ein Buch, wir haben es hinabgesandt, ein gesegnetes, so folgt es und habt gottesfurcht auf daß ihr Erbarmen finden möget.
8:69
Eßt von dem, was ihr erbeutet habt (als) Erlaubt und Gutes und habt gottesfurcht (vor) Allah. Wahrlich, Allah (ist) Allvergebend, Barmherzig.
15:69
Und habt gottesfurcht (vor) Allah und nicht stürzt mich in Schande."
49:1
O diejenigen, die glauben, nicht kommt zuvor zwischen die Hände Allahs und seinem Gesandten und habt gottesfurcht (vor) Allah. Wahrlich, Allah (ist) Allhörend, Allwissend.
49:10
Nur (sind) die Gläubigen Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüder und habt Gottesfurcht (vor) Allah, auf dass euch erbarmt wird.
58:9
O diejenigen, die glauben, wenn ihr miteinander vertraulich sprecht, so nicht sprecht miteinander vertraulich über Sünde und feindseliges Vergehen und Ungehorsam (gegen) den Gesandten, sonder sprecht miteinander vertraulich über Frömmigkeit und Gottesfurcht. Und habt Gottesfurcht (vor) Allah, derjenige, der zu ihm ihr versammelt werdet.
59:7
Was zur kampflosen Beute machte Allah zu seinem Gesandten von (den) Bewohner der Städte, (es ist) für Allah und den Gesandten und für die Verwandten und die Waisen und die Bedürftigen und (den) Sohn des Weges, damit nicht es wird im Kreis-bleibend zwischen den Reichen von euch. Und was euch gibt der Gesandte, das nehmt und was er euch untersagt davon, enthaltet euch. Und habt Gottesfurcht (vor) Allah. Wahrlich, Allah (ist) streng im Strafe.
59:18
O diejenigen, die glauben, habt Gottesfurcht (vor) Allah und soll schauen eine Seele, was sie vorrausschickt für morgen und habt Gottesfurcht (vor) Allah. Wahrlich, Allah (ist) Allkundig, über was ihr macht.
60:11
Und wenn euch verlorengeht etwas von euren Frauen bei den Ungläubigen, dann ihr eine Strafmaßnahme macht, dann gebt denjenigen, deren fortgegangen sind ihre Gattinnen soviel, wie was sie ausgegeben haben. Und habt Gottesfurcht (vor) Allah (an) dem ihr zu ihm Gläubige (seid).