33:50
O Prophet, wahrlich, wir haben erlaubt: dir deine Gattinnen, denen du gegeben hast ihren Lohn und was besitzt deine rechte Hand, von was als Beute zugeteilt hat Allah fpr dich und (die) Töchter deiner Onkel väterlicherseits und (die) Töchter deiner Tanten väterlicherseits und (die) Töchter deiner Onkel mütterlicherseits und (die) Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, welche ausgewandert sind mit dir und eine Frau, gläubige falls sie schenkt sich selbst zu dem Propheten, falls möchte der Prophet, dass er sie heiratet. (Dies ist) vorbehalten für dich unter Ausschluß der Gläubigen. Sicherlich, wissen wir, was wir verpflichtend gemacht haben auf sie bezüglich ihrer Gattinnen und was besitzt ihre rechte Hand, dass nicht es gibt gegen dich eine Bedrängnis. Und ist Allah Allvergebend, Barmherzig.