4:12
Und für euch (gibt es) die Hälfte, was hinterließen eure Gattinen, falls nicht es gab für sie ein Kind. Dann falls es gibt für sie ein Kind, dann für euch ein Viertel, von dem, was sie hinterließen von nach einem Vermächtnis, (welches) sie festgesetzt haben davon oder einer Schuld. Und für euch (gibt es) ein Viertel von dem, was ihr hinterließt, falls nicht es gibt für euch ein Kind. Dann falls es gibt für euch ein Kind, dann für euch (gibt es) ein Achtel, von was ihr hinterließt von nach einem Vermächtnis, (welches) ihr festgesetzt habt davon oder einer Schuld. Und falls es gibt einen Mann, (welcher) beerbt wird ohne Eltern oder eine Frau und für ihn (gibt es) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester, dann für jede einzelne von beiden (gibt es) ein Sechstel, dann falls sie sind mehr als das, dann sie (sind) Partner in einem Drittel von nach einem Vermächtnis, (welches) festgesetzt wurde davon oder einer Schuld, ohne Schädigung. Ein Gebot von Allah. Und Allah (ist) Allwissend, Nachsichtig.
4:176
Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandschaft. Falls ein Mann umkommt, nicht (gibt es) für ihn ein Kind und für ihn (gibt es) eine Schwester, dann für sie (gibt es) die Hälfte, was er hinterließ. Und beerbt er sie, falls nicht es gibt für sie ein Kind. Dann falls es gibt zwei (Schwestern), dann für beide gibt es ein Drittel, von was er hinterließ. Und falls sie sind Geschwister, Männer und Frauen, dann für den Mann das gleiche wie der Anteil von zwei (Mädchen). Macht klar Allah für euch, dass nicht ihr geht in die Irre. Und Allah (ist) über alle Dinge Allwissend.