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ب خ س
Ba-Cha-Sin
Allgemeine Wurzel Bedeutung
eine Minderung / niedrigen / schmälert / weglassen / geschmälert. /
   bakhsin   (1)

12:20
Und sie verkauften ihn für einen Preis, niedrigen Dirhams gezählte und sie waren ihm bezüglich von den Verzichtenden.

   bakhsan   (1)

72:13
Und gewiss, wir als wir hörten die Rechtleitung glaubten wir daran Wer also glaubt an seinen Herrn der nicht befürchtet eine Minderung und nicht eine Drangsal

   tabkhasū   (1)

7:85
Und zu Madyan (sandten wir) ihren Bruder Shu'aib. Er sagte: "O mein Volk, dient Allah, nicht (gibt es) für euch an einem Gott außer ihm. Sicherlich kam zu euch ein klarer Beweis von eurem Herren. So gebt volles Maß und Gewicht und nicht schmälert den Menschen ihre Sachen und nicht stiftet Unheil auf der Erde, nach ihrer Besserung. Dies (ist) besser für euch, falls ihr seid Gläubige.

11:85
Und o mein Volk. Gebt voll das Maß und das Gewicht in der Vermeidung von Ungerechtigkeit und nicht schmälert den Menschen ihre Sachen und nicht richtet Verderben an auf der Erde. unheilstiftend

26:183
Und nicht schmälert den Menschen ihre Sache und nicht richtet Verderben an auf der Erde unheilstiftend.

   yabkhas   (1)

2:282
O diejenigen, die glauben, wenn ihr abschließt eine Schuld zu einer Frist, festgesetzte dann schreibt es auf und lasst schreiben zwischen euch einen Schreiber in Gerechtigkeit und nicht (soll) sich weigern der Schreiber, dass er schreibt wie ihm beigebracht hat Allah. So lasst ihn schreiben und diktieren soll derjenige, der auf ihm ist das Recht und gottesfurcht haben soll er (vor) Allah, seinen Herren, und nicht weglassen davon etwas. Dann falls ist derjenige, der auf ihn das Recht (ist) töricht oder schwach oder nicht schafft er, dass er diktiert selbst, dann lasst diktieren seinen Sachwalter in Gerechtigkeit. Und nimmt zum Zeugnis zwei Zeugen von euren Männern. Dann falls nicht sie beiden sind Männer, dann einen Mann und zwei Frauen, von denen ihr zufrieden seid als die Zeugen, falls sich irrt eine von den beiden, dann erinnert die eine der beiden die andere. Und nicht (sollen) sich weigern die Zeugen, falls das (sie) gerufen werden. Und nicht abgeneigt sein, dass ihr es schreibt - klein oder groß - zu ihrer Frist. Dies ist weniger ungerecht bei Allah und aufrichtiger für die Zeugenschaft und geeigneter, dass nicht ihr zweifelt, außer, dass es ist ein Handel, sofortiger (den) ihr tätigt zwischen euch, dann nicht auf euch eine Sünde, dass nicht ihr es aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr Käufe abschließt. Und nicht (soll) Schaden zugefügt werden einem Schreiber und nicht einem Zeugen. Und falls ihr es tut, dann wahrlich (ist) es ein Frevel von euch. Und habt gottesfurcht (vor) Allah. Und euch lehrt Allah. Und Allah zu allen Sachen (ist) Allwissend.

   yub'khasūna   (1)

11:15
Wer ist am möchten das Leben weltliche und seinen Schmuck, lassen wir in vollem Maß zukommen zu ihnen ihre Werke darin und ihnen darin (wird) nichts geschmälert.

Danksagungen
IslamAwakened
möchte allen danken, die diese Root Pages möglich gemacht haben.
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