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Nicht (gibt es) Sünde auf sie, falls ihr euch scheidet (von) Frauen, welche nicht sie berührt habt oder ihr euch verpflichtet habt für sie eine Abgabe. Und versorgt sie - für den Wohlhabenden entsprechend seinen Verhältnissen und für die Geringbemittelten entsprechend seinen Verhältnissen - eine Versorgung in rechtlicher Weise, eine Pflicht für die Gutes-tuenden.